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Die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union

27_2_bigAlle Zusatzstoffe müssen nicht nur ihren Nutzen unter Beweis stellen, sie werden auch einer sorgfältigen und strengen Sicherheitsbewertung unterzogen, bevor sie für den Verbrauch zugelassen werden. In der Europäischen Union werden alle Zusatzstoffe von einem wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss, dem SCF beurteilt, bevor sie in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen.

Diese Sicherheitsbewertungen basieren auf allen verfügbaren toxikologischen Daten, einschließlich Ergebnissen von Mensch- und Tierversuchen. Durch lebenslange Fütterungs- und Generationsstudien bei Versuchstieren wird die maximale Dosis eines Zusatzstoffes bestimmt, die ohne messbaren toxischen Effekt bleibt. Dies ist der so genannten NOAEL (no observed adverse effect level). Als weitere Vorsichtsmaßnahme wird der NOAEL Wert durch 100 geteilt. So können mögliche Fehler bei der Hochrechnung vom Tier auf den Menschen sowie Verträglichkeitsunterschiede zwischen verschiedenen Menschengruppen ausgeglichen werden. Damit erhält man die ADI (Acceptable Daily Intake, oder „täglich tolerable zugeführte Gesamtkörperdosis"). Die ADI ermöglicht einen hohen Grad an Sicherheit. Sie bezieht sich auf die Menge eines Zusatzstoffe, die ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, ohne ein Gesundheitsrisiko darzustellen.

Vergleich von Nahrungsauf-nahme und ADIs

Der SCF befürwortet die niedrigste Dosierung eines Zusatzstoffes, die noch mit dem technologischen Einsatz und dem Nutzen für den Verbraucher vereinbar ist. Um sicherzustellen, dass die Konsumenten die ADIs nicht übertreffen, auch wenn sie zu viel von einem oder mehreren, den speziellen Zusatzstoff enthaltenden Lebensmitteln verzehren, verlangt die EU-Gesetzgebung Studien zum Konsumverhalten.

Die ADI-Werte können mit den „durchschnittlichen" und „extremen" geschätzten Verzehrmengen für die Gesamtbevölkerung oder bestimmten Teilgruppen verglichen werden. Vorausgesetzt die Aufnahmemenge liegt innerhalb dieser Grenzwerte kann man davon ausgehen, dass kein Grund zur Sorge besteht. Auch wenn die tägliche Aufnahme gelegentlich die ADI über schreitet, ist ein gesundheitlicher Schaden aufgrund der breiten Sicherheits-spanne unwahrscheinlich. Wenn aber Ernährungsstatistiken andeuten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen den ADI regelmäßig übertreffen, dann kann es der SCF für nötig halten, die Menge des Zusatzstoffes oder die Palette der Lebensmittel in denen er enthalten ist, einzuschränken.

Der gesetzliche Rahmen der EU

Ausgehend von der Sicherheitsbewertung des SCF verfasste die EU 1988 eine Richtlinie über die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, von der aus weitere detaillierte Gesetze erarbeitet wurden. Zum Beispiel wurden in den Jahren 1994 und 1995 drei Richtlinien umgesetzt, die allgemein als Richtlinien für „Süßstoffe", „Farbstoffe" und „andere" Zusatzstoffe bekannt sind. Darin sind die einzelnen zugelassenen Zusatzstoffe aufgeführt (12 Süßstoffe, 43 Farbstoffe und 280 andere Zusatzstoffe). Außerdem hat die EU Kommission spezielle Reinheitsvorschrif-ten für die Zusatzstoffe erlassen. Sie hat auch generelle oder spezielle Lebensmittelkate-gorien, in denen die Zusatzstoffe zugelassen sind, festgelegt und in bestimmten Fällen Höchstwerte gesetzt.

Auf weltweiter Ebene entwickelt ein gemeinsames Gremium von WHO und FAO, genannt Codex Alimentarius, einen neuen „General standard für Zusatzstoffe" (General Standard for Food Additives, GSFA) mit dem Ziel einen einheitlichen, praktikablen und unanfechtbaren Standard für den Welthandel zu schaffen. Darin werden nur solche Zusatzstoffe aufgenommen, die vom JECFA (the Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additive, „gemeinsames WHO/FAO Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzs-toffe") bewertet wurden. Die Zusatzstoffe des GSFA wurden in 23 große funktionelle Klassen eingeteilt, die nach einem neuen internationalen Nummerierungssystem (ISN) sortiert sind, ähnlich dem E-Nummern System der EU.

Dank der strengen Reglementierung und sorgfältigen Prüfung sind Lebensmittelzu-satzstoffe sichere Bestandteile unserer Ernährung und tragen zu einer raschen Weiterentwicklung des europäischen und weltweiten Lebensmittelangebots bei.

Literatur

  • European Parliament and Council Directive 94/35/EC of 30 June 1994 on sweeteners for use in foodstuffs. Official Journal of the European Communities L237, 10.9.94, 3-12
  • European Parliament and Council Directive 94/36/EC of 30 June 1994 on colours for use in foodstuffs. Official Journal of the European Communities L237, 10.9.94, 13-29
  • European Parliament and Council Directive 95/2/EC of 20 February 1995 on food additives other than colours or sweeteners. Official Journal of the European Communities L61, 18.3.95, 1-40
  • Principles for the Safety Assessment of Food Additives and Contaminants in Food. Environmental Health Criteria 70. International Programme on Chemical Safety (IPCS) in cooperation with the Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA). World Health Organisation, Geneva, 1987

Sites web

FOOD TODAY 05/2001

Quelle: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel

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