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Neue EU-Verordnung REACH regelt den Umgang mit chemischen Stoffen

REACHDie neue Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser neuen Verordnung ist nicht nur ein verbesserter Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen, sondern auch die Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für Chemikalien und eine Verbesserung im Umgang mit bzw. Einsatz von chemischen Substanzen in allen Bereichen der Industrie.

Wechsel der Verantwortlichkeiten

Vor Inkrafttreten von REACH waren die regulatorischen Behörden weitgehend für die Beurteilung der von Chemikalien ausgehenden Risiken sowie für Informationsmaterial über die Sicherheit der einzelnen Substanzen verantwortlich. Nach der neuen EU-Verordnung liegt die Verantwortung jetzt bei der Industrie.

Hersteller und Importeure von Chemikalien sind nun verpflichtet, alle Informationen über die von ihnen produzierten bzw. importierten chemischen Substanzen zusammenzutragen und diese – ab 1. Juni 2008 – in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (European Chemicals Agency, ECHA) mit Sitz in Helsinki registrieren zu lassen.

Die Informationen zur Sicherheit einer registrierten Chemikalie sind dann für Experten und Öffentlichkeit zugänglich, wodurch der sichere Umgang mit Chemikalien verbessert wird. Zudem werden Hersteller dank des neuen Systems in Zukunft überprüfen können, für welche Anwendungen ein bestimmter chemischer Stoff als sicher zugelassen wurde. Dies hilft ihnen, eine als unsicher eingestufte Substanz durch eine sicherere Alternative zu ersetzen.

Erhöhte Sicherheit

Neben dem verbesserten Schutz für Mensch und Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen, und dem sichereren Umgang mit chemischen Substanzen in allen Bereichen der Industrie zielt REACH darauf ab, die Entwicklung alternativer Methoden zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Chemikalien zu fördern und dieser bei zukünftigen EU-Forschungsprojekten Priorität einzuräumen. Sobald entsprechende alternative Testmethoden, die ohne Tierversuche auskommen, validiert sind, werden nach der REACH-Verordnung weitere Massnahmen getroffen werden, um Tierversuche so früh wie möglich abzuschaffen.

Auswirkungen von REACH

Gesundheits- und Sicherheitstests für chemische Stoffe waren in der EU bis 1981 nicht verpflichtend. Folglich müssen die mehr als 100.000 Substanzen, die vor 1981 auf den Markt kamen, nun nach den Vorschriften von REACH bei der zentralen Datenbank registriert werden. Im Laufe der kommenden zehn Jahre werden somit Tausende von neuen wie bereits existierenden Chemikalien bei der ECHA gemäss der REACH-Verordnung registriert werden.

Unternehmen, die mehr als 1 Tonne einer chemischen Substanz pro Jahr herstellen oder importieren bzw. dies für den Geltungszeitraum von REACH erwarten, müssen diesen Stoff bei der ECHA zwischen dem 1. Juni und 1. Dezember 2008 vorregistrieren. Wird eine Chemikalie nicht fristgerecht vorregistriert, darf diese so lange nicht mehr produziert oder importiert werden, bis der ECHA ein komplettes Registrierungsdossier vorgelegt wurde. Durch die Vorregistrierung können die Unternehmen von gestaffelten Registrierungsfristen profitieren, die von Substanz und Tonnage abhängen (2010, 2013 oder 2018).

Nicht alle chemischen Stoffe müssen jedoch nach der neuen Verordnung registriert werden. Eine Ausnahme stellen Chemikalien dar, die in manchen Sektoren der Industrie wie z.B. der Lebensmittelindustrie verwendet werden, da diese bereits unter anderer Gesetzgebung der EU reguliert werden. So müssen z.B. Inhaltsstoffe von Lebensmitteln, die durch das allgemeine EU-Lebensmittelrecht (Verordnung 178/2002) geregelt sind, nicht nach der REACH-Verordnung registriert werden. Andere in der Lebensmittelindustrie verwendete Substanzen, die z.B. in Verpackungs- oder Reinigungsmaterialien enthalten sind, unterliegen jedoch sehr wohl der Registrierungspflicht nach REACH.

Beurteilung der Auswirkungen

Zu gegebener Zeit wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA), die im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit den Grundpfeiler der Risikobewertung in der EU darstellt, die Auswirkungen der neuen REACH-Verordnung beurteilen. Möglich ist, dass es durch die Umsetzung der REACH-Verordnung europaweit zu einer Veränderung in der Lebensmittelindustrie auf dem Gebiet der Risikoanalyse kommt.

Bedeutung für den Verbraucher

Für die Verbraucher wird sich das REACH-System schrittweise mit zunehmender Anzahl der nach der neuen Verordnung registrierten Substanzen auswirken. Die Hoffnung ist, dass sich die Bedenken der Konsumenten hinsichtlich der Produktsicherheit durch die Registrierung der chemischen Stoffe und ihre sichere Verwendung zerstreuen werden, und dass der Ersatz von Chemikalien durch sicherere Alternativen die Gesundheit von Mensch und Umwelt generell verbessern wird.

Literatur

  1. Food Quality News, News articles section:
    www.foodqualitynews.com/news/ng.asp?id=72947-reach-chemicals-ciaa
  2. European Commission, Chemicals section:
    http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/reach_intro.htm
  3. European Chemicals Agency, Publications section:
    http://echa.europa.eu/doc/timeline_en.pdf
  4. European Food Safety Authority, Documents section:
    www.efsa.europa.eu/EFSA/DocumentSet/mb_managementplan_29thmeet_en_3,0.pdf

FOOD TODAY 07/2008

Quelle: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel

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