Im Verlauf der Jahrhunderte wurden viele Lebensmittel, wie Honig oder Zucker, zum Süßen unserer Lebensmittel verwendet. Heute gibt es eine Reihe neuer Süßungsmittel, die als Alternative zum Zucker dienen können. EU-Richtlinien legen fest, welche Süßungsmittel verwendet werden dürfen und stellen sicher, dass die Verbraucher auf dem Etikett informiert werden.
Süßungsmittel sind Substanzen, die Lebensmitteln als Zuckerersatz zugegeben werden. Einige Süßungsmittel, auch als Süßstoffe bezeichnet, haben einen intensiven süßen Geschmack, aber keine oder nur sehr wenige Kalorien. Da sie einen sehr intensiven Geschmack haben, braucht man von ihnen nur sehr geringe Mengen. Zu dieser Gruppe zählen Saccharin, Cyclamat, Aspartam, Acesulfam K, Thaumatin und Neohesperidin CD. Eine andere häufig benutze Gruppe sind die „brennwertverminderten“ Süßungsmittel, auch Polyole (Zuckeralkohole) oder Zuckeraustauschstoffe genannt. Diese Süßungsmittel haben weniger Kalorien pro Gramm als der herkömmliche Zucker (Saccharose), aber das gleiche Volumen. Sorbitol, Mannitol, Isomalt, Maltitol, Lactitol, und Xylitol gehören alle zu den Polyolen. Die europäische Süßungsmittelrichtlinie 94/35/EC legt Vorschriften für die Verwendung dieser beiden Süßungsmittelgruppen fest und umfasst alle „Lebensmittelzusatzstoffe, die dazu verwendet werden, Lebensmitteln einen süßen Geschmack zu verleihen oder als Tafelsüßen verwendet werden.“ Diese Richtlinie gilt nicht für Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften wie Zucker, Honig oder Ahornsirup.
Süßungsmittel werden aus vielerlei Gründen als Ersatz für Zucker verwendet. Kalorienarme Süßungsmittel werden beispielsweise von Personen benutzt, die abnehmen oder ihr Gewicht halten möchten. Da Süßungsmittel von den Bakterien im Mundraum nicht fermentiert werden, können sie zum Beispiel zum Süßen von Zahncreme oder Mundwasser benutzt werden. Süßungsmittel können ein Beitrag zu einer gesunden Ernährung sein, ohne auf die Freuden von Süßigkeiten verzichten zu müssen. Bestimmte Süßungsmittel erfüllen neben der süßen Wirkung auch einen technischen Zweck. So können Polyole auch genutzt werden um Kuchen, Brötchen oder andere Lebensmittel nicht trocken werden zu lassen.
Nach dem EU Recht müssen Süßungsmittel vor ihrem Einsatz zugelassen werden. Die von den Lebensmit-telherstellern verwendeten Süßungsmittel unterliegen in der Regel bestimmten Nutzungsbedingungen. Das heißt, dass per Gesetz festgelegt wird, zu welchen Lebensmitteln und in welcher Menge zugelassene Süßungsmittel zugegeben werden dürfen. Die Beurteilung der Süßungsmittel erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie für alle Zusatzstoffe und basiert auf der Begutachtung der zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten. Auf Basis dieser Daten wird eine Höchstmenge des Zusatzstoffes festgelegt, bei der kein nachweisbarer negativer Effekt beobachtet wird. Dies ist das so genannte „No Observed Adverse Effect“ Level (NOAEL). Er dient als Basis für die Festlegung des so genannten ADI-Werts (=Acceptable Daily Intake = maximale tägliche Aufnahme) für jeden Zusatzstoff, inklusive der Süßstoffe. Der ADI beinhaltet einen großen Sicherheitsfaktor und beschreibt die Menge, die ohne erkennbare Gefährdung der Gesundheit ein Leben lang tagtäglich aufgenommen werden kann. Anders gesagt, wenn Sie den ADI Wert für einen bestimmten Süßstoff überschreiten, werden Sie keine negativen Auswirkungen spüren, da diese Möglichkeit bei der Kalkulation des Wertes bereits in Betracht gezogen wurde. In einigen Fällen, wie bei den Polyolen, wird keine Höchstmenge (ADI „not specified“) festgesetzt. Ihre Verwendung muss nach der guten Herstellungspraxis (“good manufacturing practice”) erfolgen (Leitlinie: so wenig wie möglich, soviel wie nötig). Die Produzenten sollen demnach nicht mehr verwenden als für den erwünschten Zweck nötig.
Um sicherzustellen, dass die Verbraucher wissen, welche Süßungsmittel in den unterschiedlichen Produkten benutzt wurden, müssen sie in einer vorgegebenen Weise gekennzeichnet werden. Tafelsüßen, die direkt an die Verbraucher verkauft werden, müssen mit dem Hinweis versehen sein „Tafelsüße auf der Grundlage von...“, ergänzt durch die Namen der für die Zusammensetzung der Tafelsüße verwendeten Süßungsmittel. Lebensmittel die Süßstoffe enthalten, müssen eben-falls unter Nennung des verwendeten Süßstoffs gekennzeichnet werden. Bei Tafelsüßen, die Polyole enthalten, muss darauf hingewiesen werden, dass diese bei übermäßigem Verzehr abführend wirken, während bei Aspartam darauf hingewiesen werden muss, dass das Produkt eine Phenylalaninquelle enthält, da es Personen gibt, die an Phenylketonurie leiden und diese Aminosäure nicht verstoffwechseln können.
Weiterführende Informationen
- Mehr Informationen über den ADI finden Sie unter www.eufic.org in den Hintergrundinformationen über Zusatzstoffe.
- Benford D. (Author), Renwick A. (Scientific Editor), Barlow S., Herman J.L., Walker R. The acceptable daily intake, a tool for ensuring food safety. Concise Monograph series. ILSI Press, 2000.
- Directive 94/35/EC
FOOD TODAY 03/2004