Welche Lebensmittel sind bei einer Kuhmilchproteinallergie erlaubt?
Im Falle einer Kuhmilchproteinallergie müssen alle Lebensmittel aus der Ernährung ausgeschlossen werden, die Kuhmilchproteine enthalten. Das heißt Milch und Milchprodukte (Joghurt, Käse, Nachspeisen auf Milchbasis usw.) sowie alle Produkte, die Milch, Milchproteine oder Milchproteinderivate enthalten, wie sie in bestimmten industriell hergestellten Lebensmitteln vorhanden sind. Informationen über die Zutaten erhält man auf dem Etikett und im Zweifelsfall beim Qualitäts- und/oder Kundendienst der Unternehmen.
Manchmal muss der Konsum von Butter diskutiert werden. Achtung: Die auszuschließenden Proteine beschränken sich nicht immer nur auf Kuhmilchproteine. Es gibt auch Kreuzallergien mit Schaf- und Ziegenmilchproteinen sowie mit Sojaproteinen.
Das Problem, das bei Säuglingen in Zusammenhang mit dem Stillen und mit spezieller Säuglingsmilch auftreten kann, ist zu schwerwiegend, um an dieser Stelle behandelt zu werden. Eine hochspezialisierte Beratung ist hierfür erforderlich.
Quelle: IFN
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