Welche Regelungen gibt es zu Nahrungsergänzungsmitteln in Europa?
Germany
Nahrungsmittelzusatzstoffe sind in der EU Gesetzgebung festgelegt als “eine Substanz, die normalerweise nicht zur Nahrung dient und normalerweise nicht zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet wird, egal ob sie einen Nährwertgehalt hat oder nicht, eine Substanz, die durch die absichtliche Zugabe für einen technischen Zweck in das Nahrungsmittel gelangt oder deren Nebenprodukte direkt oder indirekt zu einem Bestandteil des Nahrungsmittels werden“. 1989 hat die Europäische Gemeinschaft eine gerichtete Weisung (89/107/EEC) verabschiedet, die die Kriterien für die Bewertung und Bereitstellung von Zusatzstoffen festlegt. Alle Lebensmittelzusatzstoffe müssen nicht nur einen bewiesenen nützlichen Zweck inne haben, sondern auch eine gründliche und strenge wissenschaftliche Sicherheitsprüfung durchlaufen haben bevor sie eingesetzt werden. Auf der Europäischen Ebene sind die Europäische Lebensmittelsicherheitsautorität (EFSA), die Europäische Kommisssion, das Parlament und der Rat verantwortlich für die Einschätzung, Autorisierung, Kontrolle und Kennzeichnung von Konservierungsmitteln und anderen Zusatzstoffen. Auf internationaler Ebene gibt es das Joint Expert Committee(JECFA) der Lebensmittel- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Lebensmittelzusatzstoffe.
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