Gibt es eine gesetzliche Definition für Lebensmittel und verarbeitete Lebensmittel?
Joo-Yeon Lee, Korea
Ja, es gibt eine Definition für Lebensmittel im Artikel 2 der Verordnung Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats (28. Januar 2002). Diese Verordnung legt die allgemeinen Prinzipien und Anforderungen des Nahrungsmittelgesetzes fest, setzt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ein und stellt Maßnahmen in Fragen der Lebensmittelsicherheit auf.
Artikel 2Definition für „Lebensmittel“
Zum Zwecke dieser Verordnung werden „Lebensmittel“ als jede Substanz oder Produkt, ob verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, definiert, von der oder dem angenommen oder aus vernünftigen Gründen erwartet wird, als Nahrung vom Menschen aufgenommen zu werden. „Lebensmittel“ beinhalten Getränke, Kaugummi und jede aus Wasser bestehende Substanz, die während der Erzeugung, Zubereitung oder Behandlung absichtlich zum Lebensmittel gegeben wurde. .... „Lebensmittel“ sollen nicht beinhalten
- Futtermittel
- Lebende Tiere, es sein, sie werden für den Verzehr durch den Menschen auf den Markt gebracht
- Pflanzen vor der Ernte
- Medizinische Produkte im Sinne der Ratsrichtlinien 65/65/EEC(21) and 92/73/EEC(22)
- Kosmetika im Sinne der Ratsrichtlinien 76/768/EEC(23)
- Tabak und Tabakprodukte im Sinne der Ratsrichtlinien 89/622/EEC(24)
- Betäubungsmittel oder Psychopharmaka im Sinne der UN-Konvention zuNarkotischen Drogen von 1961 und der UN-Konvention zu Psychopharmaka von 1971
- Rückstände und Verunreinigungen
Für weitere Informationen siehe:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/en/oj/dat/2002/l_031/l_03120020201en00010024.pdf WEITERE FRAGEN