Gibt es bestimmte Konzentrationen von Zusatzstoffen und Farbstoffen in Lebensmitteln, die nicht auf der Packung angegeben werden müssen?
birgit barbian, Deutschland
Der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss immer auf der Verpackung angegeben werden zusammen mit der jeweiligen Zugehörigkeitsklasse (Antioxidanz, Konservierungsstoff, Farbstoff, etc), entweder mit dem jeweiligen Namen oder der E-Nummer. Die EU Gesetzgebung über das Kennzeichnen von Lebensmitteln enthält allgemeine Bestimmungen über das Kennzeichen, das für die Konsumenten bestimmt ist, wie es im Europäischen Parlament und der Richtlinie des Rates 2000/13/EC festgelegt ist. Alle Lebensmittelzusätze müssen nicht nur einen bewiesenen nützlichen Zweck inne haben, sondern auch eine gründliche und strenge wissenschaftliche Sicherheitsprüfung durchlaufen haben bevor sie als Zusatzstoff in der EU zugelassen werden. Die E-Nummer steht für die Anerkennung des Stoffes durch die EU.
Weiterführende Literatur:
Community legislation on the labelling of foodstuffs
http://europa.eu.int/comm/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/comm_legisl_en.htm
Hintergrund zu Lebensmittelzusätzen:
http://www.foodexperts.org/safety-quality/backgrounder_foodadditives.php
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