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Gelegentlich gestellte Fragen

Sind Cysteamin oder Cysteaminchlorid als Lebensmittelzusätze in der EU zugelassen? Sind sie heute in irgend welchen Lebensmitteln enthalten?

Cysteamin ist das biogene Amin der nicht-essentiellen Aminosäure Cystein. Dies bedeutet, dass der Körper diese Aminosäure selbst bilden kann (Aminosäuren sind die Bausteine der Proteine.). Cysteamin ist Teil des menschlichen Enzyms „Co-Enzym A“, das viele Aufgaben im menschlichen Stoffwechsel hat.

Cysteaminchlorid wird in der Kosmetik als ein Antioxidationsmittel und reduzierender Wirkstoff eingesetzt. Es wird außerdem genutzt, um Menschen mit der seltenen Funktionsstörung namens Cystinose zu behandeln. Cysteamin oder sind Cysteaminchlorid sind weder in der EU zugelassen, noch sind sie von der Codex Alimentarius Kommission aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie bisher nicht auf ihren Wert für die Ernährung und auch nicht auf mögliche toxische Effekte untersucht worden sind. Folglich werden sie nicht in Lebensmitteln zugesetzt, die in der EU produziert werden.

Liste aller E-Nummern:
http://www.eufic.org/pt/quickfacts/e-numbers_eufic.pdf

JEFCA Liste:
http://apps3.fao.org/jecfa/additive_specs/foodad-q.jsp?language=en (englisch)

WEITERE FRAGEN

Quelle: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel

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