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Gelegentlich gestellte Fragen

Wie wird UV-Licht in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt?

Adrienne Lay, Großbritannien

UV-Licht wird in der Lebensmittelindustrie zur Desinfektion beispielsweise von Wasser oder Luft benutzt. Die Bestrahlung von Lebensmitteln mit energiereicher, ionisierender Strahlung ist eine übliche physikalische Behandlungsmethode für Lebensmittel. Dadurch kann die Haltbarkeit verlängert werden und/oder Gesundheitsrisiken, die bei bestimmten Produkten durch pathogene Mikroorganismen auftreten können, können reduziert werden.

Diese Behandlung kann mit verschiedenen Absichten angewandt werden:

  • Verhinderung von Keimen und Trieben bei Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch
  • Ungezieferbekämpfung durch die Tötung oder Sterilisierung von Insekten, die Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Nüsse infizieren
  • Verzögerung der Reifung und Alterung von Obst und Gemüse
  • Verlängerung der Haltbarkeit und Verhinderung von Lebensmittel-bedingten Krankheiten durch die Verringerung der Zahl der vermehrungsfähigen Mikroorganismen in Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchten
  • Verringerung der Mikroorganismen in Gewürzen und Kräutern

In der Praxis ist der Einsatz dieser Technologie eher begrenzt, obwohl er in vielen Ländern zugelassen ist.

Die Regulierung des Einsatzes von Bestrahlung ist in der EU nicht einheitlich geregelt. Die Mitgliedsstaaten diskutieren noch, welche Lebensmittel mit ionisierender Strahlung behandelt werden dürfen sollen. Die Mitgliedsstaaten arbeiten an der Erstellung einer Positiv-Liste. Lebensmittelbestrahlung darf nur dann eingesetzt werden, wenn eine überzeugende technologische Notwendigkeit besteht, sie keine Gesundheitsrisiken beinhaltet und gemäß den vorgeschlagenen Bedingungen durchgeführt wird, dem Verbraucher nutzt, und sie nicht als Ersatz für Hygiene- oder Gesundheitspraktiken oder gute Herstellungs- bzw. Landwirtschaftspraxis verwendet wird.

Bisher ist die Lebensmittelbestrahlung in der EU nur für Kräuter und Gewürze zugelassen. Nationale Zulassungen der Mitgliedsstaaten, die die Bestrahlung bestimmter Lebensmittel erlauben, können jedoch aufrecht erhalten werden, bis die komplette Positivliste in Kraft tritt. Die Bestrahlung ist erlaubt in Frankreich (z. B. Krabben), Belgien (z. B. Froschschenkel), den Niederlanden (z. B. Geflügel), Italien (z. B. Kartoffeln) und Großbritannien (z. B. Zwiebeln).

http://europa.eu.int/comm/food/food/biosafety/irradiation/paper_de.htm

WEITERE FRAGEN

Quelle: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel

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