Kennzeichnung allergieauslösender Stoffe in Lebensmitteln

Zuletzt aktualisiert : 03/08/2005
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    Für diejenigen, die gegen bestimmte Lebensmittel, wie Weizen oder Eier, allergisch sind, ist es einfach diese vom Ernährungsplan zu streichen, wenn sie in natürlicher, ganzer Form vorliegen. Allerdings ist es in manchen vorgefertigten Lebensmitteln wie Saucen nicht immer leicht sicher zu sein, ob diese frei von eben diesen Allergenen sind.

    Die Lebensmittelherstellung ist ein sehr komplexes und hochentwickeltes Produktionsverfahren geworden und verarbeitete Lebensmittelprodukte sind Teil unseres täglichen Lebens. Es ist schwer vorstellbar diese Fertigprodukte aufgeben zu müssen, nur weil man nicht genau weiß ob das Produkt mit Nussöl gekocht wurde oder vielleicht Gluten oder Schalentiere in irgendeiner Form enthält.

    Die meisten Menschen genießen ohne Probleme eine Vielfalt an Lebensmitteln. Aber für einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung können bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile Nebenwirkungen hervorrufen, angefangen bei einem leichten Hautausschlag bis hin zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen. Um ein höheres Level an Gesundheitsschutz für die Konsumenten zu erreichen und um ihr Informationsrecht zu garantieren, wurde das EU-Recht kürzlich geändert. Danach soll die Lebensmittelkennzeichnung eine transparente Kennzeichnung von Lebensmittelzutaten sicherstellen, die als potenzielle Allergene klassifiziert wurden.

    Ausgangspunkt für die neue Gesetzgebung war die Stellungnahme eines Ausschusses der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zu Beginn des Jahres. Demnach gibt es ausreichende Hinweise, die eine rechtsverbindliche Einbeziehung der Lebensmittelkennzeichnung von den am weitesten verbreiteten allergieauslösenden Lebensmittelzutaten und ihrer Derivate rechtfertigt.

    Kern der neuen Gesetzgebung

    Die neue EU-Richtlinie 2003/89/EC (geänderte Richtlinie 2000/13/EC) zur Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten verpflichtet die Lebensmittelhersteller 12 Gruppen von potenziellen Allergenen aufzulisten, wenn sie, unabhängig von ihrer Menge, als Zutaten in den vorverpackten Lebensmitteln verwendet wurden, einschließlich alkoholischer Getränke. Diese Allergene umfassen glutenhaltige Cerealien, Fisch, Schalentiere, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch und laktosehaltige Milchprodukte, Nüsse, Sellerie, Senf, Sesam-Samen und Sulfite. Sie sind verantwortlich für über 90% aller allergenen Reaktionen. Die Liste der allergenen Lebensmittelzutaten, die sich in der Anlage der Richtlinie befindet, wird fortlaufend überprüft und wenn nötig auf Basis letzter wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert.

    Schaut man sich die Details der neuen Richtlinie an, so kann man als grundlegende Regel festhalten, dass früher bestehende Ausnahmeregelungen bei der Kennzeichnung von Allergenen nicht länger akzeptiert werden. Insbesondere wenn sich die Zutaten von einer Substanz ableiten, die auf der Liste der allergenen Zutaten steht, müssen sie in der Regel gekennzeichnet werden, beispielsweise Lecithin (aus Sojabohnen). Da aber bestimmte Derivate bekannter Lebensmittelallergene möglicherweise keine allergische Reaktion auslösen, liefert dieselbe Gesetzgebung hierzu auch mögliche Ausnahmen.

    Um eine Liste an Derivaten von allergenen Zutaten zu erstellen, für die eine rechtsverbindliche Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, hat die Europäische Kommission die EFSA mit der Bewertung von entsprechenden Anträgen beauftragt. Die EFSA wird in den kommenden Monaten ein wissenschaftliches Gutachten erstellen, in dem sie die Höhe der Wahrscheinlichkeit bewertet, mit der nach dem Verzehr bei empfindlichen Personen unter den vom Antragsteller näher spezifizierten Bedingungen Nebenwirkungen ausgelöst werden könnten. Die bisher veröffentlichten Meinungen deuten darauf hin, dass zu den ausgenommenen Substanzen vermutlich Glucosesirup aus Weizen, raffiniertes Sojaöl, verschiedene Destillate von Nüssen und Eiweißzutaten, die bei der Klärung von Wein verwendet werden, zählen werden.

    Wann werden die neuen Regeln in Kraft treten?

    The new Directive 2003/89/EC entered into force on 25 November 2003. Member States had one year (until 25 November 2004) to transpose the provisions of the Directive into their national legal systems.

    Die neue Richtlinie 2003/89/EC ist am 25. November 2003 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten hatten ein Jahr Zeit (bis zum 25. November 2004), um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
    Die Hersteller haben ein weiteres Jahr Zeit, um sicherzustellen, dass ihre Kennzeichnungen vollständig mit den Regeln übereinstimmen. Das bedeutet, dass ab dem 25. November 2005 im Handel erhältliche Produkte dem neuen Recht entsprechen müssen. Allerdings dürfen Produkte, die vor diesem Zeitpunkt auf den Markt gekommen sind oder gekennzeichnet wurden, weiter verkauft werden, bis ihr Bestand aufgebraucht ist.

    Literatur

    /var/www/html/euficNG/en/system/ee/legacy/libraries/Functions.php(670) : eval()'d code