Wissenschaftliche Begründung: Eine grundlage für funktionelle Lebensmittel und gesundheitsbezogene Aussagen

Zuletzt aktualisiert : 03/08/2003
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    Es gibt viele Definitionen für funktionelle Lebensmittel. Wissenschaftlich anerkannt wurde kürzlich die folgende Definition: “Ein Lebensmittel kann als funktionell betrachtet werden, wenn befriedigend gezeigt wurde, dass es eine oder mehrere Zielfunktionen im Körper über die entsprechenden Ernährungswirkungen hinaus positiv beeinflusst, entweder in Richtung auf Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden und/oder im Hinblick auf eine Senkung von Krankheitsrisiken. Dabei müssen ‚Funktionelle Lebensmittel’ Lebensmittel bleiben und ihre Wirkungen in verzehrsüblichen Mengen entfalten. Sie sind keine Pillen oder Kapseln, sondern Bestandteile einer üblichen Ernährung.“

    Ein umfangreiches EU-Projekt über die Forschung an Funktionellen Lebensmitteln (FUFOSE), durchgeführt vom International Life Science Institut (ILSI-Europe), identifizierte im Wesentlichen zwei Aussagen, die für funktionelle Lebensmittel gemacht werden:

    • Reduction of disease-risk claims (Aussagen über die Reduzierung von Krankheitsrisiken. Hier ist es erforderlich, mit Biomarkern für die Vorstufen einer Krankheit, oder sogar der Krankheit selbst, zuverlässige Nachweise über die Richtigkeit der Aussage zu erbringen.
    • Reduction of disease-risk claims (Aussagen über die Reduzierung von Krankheitsrisiken. Hier ist es erforderlich, mit Biomarkern für die Vorstufen einer Krankheit, oder sogar der Krankheit selbst, zuverlässige Nachweise über die Richtigkeit der Aussage zu erbringen.

    Wissenschaftler und Verbraucher interessieren sich für den Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat und der letztendlichen Wirkung des Lebensmittels auf die Gesundheit. In den Fällen, in denen die Zeitspanne zwischen dem Verzehr und der gesundheitsfördernden Wirkung zu lang ist, müssen Zwischenstufen betrachtet werden: Sie werden Marker oder „Biomarker“ genannt. Biomarker können definiert werden als “Indikatoren für aktuelle oder mögliche Änderungen systemischer, organischer, geweblicher, zellulärer oder subzellulärer Struktur- oder Funktionseinheiten, die einzeln oder in Gruppen herangezogen werden können, um die Gesundheit und die Wirkung bestimmter Präparate in Populationen oder Individuen zu überwachen.“ Es gibt Biomarker für direkte Auswirkungen, Biomarker für die funktionelle/biologische Reaktionen (bezüglich der gesundheitsfördernden Aussagen) und Biomarker für Zwischenstufen von Krankheiten (bezüglich der krankheitsbezogenen Aussagen). Bei Herzkrankheiten zum Beispiel könnten wir die gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmittelbestandteilen anhand eines niedrigeren Cholesterin-Spiegel nachweisen. Ein Beispiel eines Markers für ein reduziertes Erkrankungsrisiko wäre ein aufgezeigter positiver Effekt auf die Arterienverkalkung.

    Die Sichtweise der Verbraucher über die Vorteile der Funktionellen Lebensmittel hängt von den jeweiligen Vorteilen und der sie begleitenden Kommunikation ab. Die Rolle des Gesetzgebers ist es, den gesetzlichen Rahmen für die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen zu entwerfen. Wissenschaftler müssen eine wissenschaftliche Basis zur Untermauerung der gesundheitlichen Aussagen / der Kommunikation liefern. Solche verantwortungsbewusste Rahmenbedingungen werden die Richtigkeit gesundheitlicher Wirkungen sicherstellen und eine Verwirrung bei den Verbrauchern vermeiden.

    Die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten der Europäischen Kommission (DG SANCO) hat im Juni 2002 ein erstes Konzept für die Regulierung ernährungsphysiologischer, funktioneller und gesundheitlicher Aussagen auf Lebensmittelverpackungen herausgegeben. Die beiden oben erwähnten Aussagen sind darin enthalten. Das letztendliche Konzept könnte als offizieller EU-Antrag Mitte 2003 übernommen werden. Es wird erwartet, dass die formellen Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten im zweiten Halbjahr 2003 beginnen werden.

    Ein anderes EU-Projekt PASSCLAIM (Process for the Assessment of Scientific Support for Claims on Foods; ebenfalls koordiniert vom ILSI-Europe) wird notwendige Werkzeuge für die wissenschaftliche Absicherung der „health claims“ auf Lebensmittelverpackungen entwickeln. Dies wird ein sehr wichtiges Element für eine zukünftige europäische Gesetzgebung für gesundheitsbezogene Werbeaussagen sein.

    Quellen

    1. Ashwell M (2001). Functional foods: A simple scheme for establishing the scientific basis for all claims. Public Health Nutrition 4:859-862.
    2. Diplock A,Aggett P, Ashwell M, et al. (1999). Scientific Concepts of Functional Foods in Europe: Consensus Document. British Journal of Nutrition 81(No 4): S1-S27.
    3. EU Commission DG SANCO (2002). Draft proposal for regulation of the European Parliament and of the Council on nutrition, functional and health claims made on foods. Working document 1832/2002.
    4. ILSI (2002). Concepts of Functional Foods, ILSI Europe Concise Monograph Series.